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Sachkundenachweis für exotische Wildtiere

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 04.10.2022, 08:49 Uhr
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Wien [ENA] Ab 1. Jänner 2023 kommt auf Halter*innen exotischer Wildtiere Mehrkosten und ein Mehraufwand zu, denn mit dem verpflichtenden Sachkundenachweis für Reptilien, Amphibien und Papageien sollen über die besonderen Bedürfnisse dieser Wildtiere informiert werden. Trotzdem ist es sehr fraglich, ob mit der sogenannten Exoten-Kunde ein neuer Standard der Tierhaltung gesetzt wird, wie bei einer Pressekonferenz betont wurde.

Auch wenn es zwei unterschiedliche Kursangebote geben wird, heißt das noch lange nicht, dass damit "das stille Leid" dieser Tiere verhindert wird, wie der Tierschutzstadtrat betonte. Denn in Zeiten des Internets ist wohl anzunehmen, dass sich jeder potentielle Besitzer socher Tiere vorher darüber informiert und dadurch gar keinen amtlichen Sachkundenachweis benötigt. Schon die Benennung ist falsch, da es sich bei einem Tier nicht um eine Sache handelt, sondern um ein Lebewesen. Zwar bescheren die Sachkundekurse einigen Expert*innen ein Zusatzeinkommen, denn die Kursgebühr soll anfangs 40 Euro betragen, aber damit ist das Problem Tierleid bei weitem nicht gelöst, auch wenn natürlich die österreichische Tierärztekammer das Projekt begrüßt.

Während Reptilien und Amphibien noch relativ selten als Haustiere gehalten werden, sind Papageien schon lange in Österreich beliebt, sodass die verschärften und verteuerten Haltungsbedingungen nicht wirklich einsehbar sind und eher von Nachteil sind. Denn wie schon bei Hunden und Katzen bedeuten rigide rechtliche Bestimmungen Stress und Kosten für die Eigentümer, der oft an die Tiere weitergegeben wird. So muss ab 1.Jänner 2023 die verpflichtete Meldung der privaten Haltung von Reptilien und Papageien bei der zuständigen Behörde, dem Magistrat der Stadt Wien (MA 60) vorgelegt werden. Natürlich müssen sich in Zukunft Tierhalter*innen auch auf saftige Verwaltungsstrafen gefasst machen, falls irgendwelche Übertretungen nachweisbar sind.

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